Dies musste auch dem Beschuldigten bekannt sein. Zudem dürfte der Beschuldigte als auf Kinder und Jugendliche spezialisierter […] wiederholt mit schwierigen Situationen von Kindern und Jugendlichen konfrontiert gewesen sein, womit seine Angaben, dass er aufgrund der Vorgeschichte des Geschädigten "fast schlaflose Nächte" gehabt habe und ihm habe helfen wollen (act. 445), skeptisch stimmen.