nach Y._____ transportiert und durch den Beschuldigten als […] begleitet (act. 59, 72, 93, 106 und 445). Bei den D._____ war eine Betreuung des Geschädigten durch Fachpersonen sowie die Suche nach einer Anschlusslösung zu erwarten, womit sich der Geschädigte – trotz seiner Vorgeschichte – nicht in einer Notlage befand, welche irgendeine über die berufliche Tätigkeit des Beschuldigten hinausgehende Betreuung erfordert hätte. Dies musste auch dem Beschuldigten bekannt sein.