3.6.2. Die Version des Beschuldigten, dass er die schwierige Vorgeschichte des ihm bislang unbekannten Geschädigten gehört habe, einzig aus Mitleid den Kontakt zu ihm gesucht und ihm schliesslich die sehr hohen Geldbeträge bezahlt habe, erscheint nicht plausibel. Der Geschädigte wurde nach übereinstimmenden Angaben Anfang November 2020 mit dem Krankenwagen von X._____ (C._____) in die Kinder- und Jugendpsychiatrie der D._____ - 19 -