Ein Motiv, den Beschuldigten falsch zu belasten, ist nicht erkennbar. Vielmehr lief der Beschuldigte, welcher durchwegs einräumte, dass er möglichst viel Geld vom Beschuldigten habe erhalten wollen, durch seine Aussagen in Gefahr, dass der Beschuldigte seine Zahlungen aufgrund der Belastungen durch den Geschädigten einstellen könnte, was gerade gegen eine Falschbelastung spricht.