der ersten Einvernahme vom 29. Oktober 2021 sowie auf die gegenüber der Kantonspolizei Zürich am 23. Februar 2021 genannten Handlungen ("Penis kneten" auf der Rückbank des Autos) verwiesen werden. Die Schilderung der weiteren genannten sexuellen Handlungen erfolgte zwar weniger detailliert. Der Geschädigte verknüpfte jedoch auch diese örtlich, schilderte sein eigenes passives Verhalten sowie eigene Gedanken. Er ordnete die einzelnen Handlungen ein und bezeichnete etwa den Oralverkehr als äusserste Handlung, welche er zugelassen hätte. Dabei fällt auf, dass er es unterliess, den Geschädigten übermässig zu belasten.