Die Fachpersonen hätten ihn ermutigt, "Nein" zu sagen oder bei den Fachpersonen Unterstützung zu suchen, falls der Beschuldigte eine Grenze überschreite (act. 374). Vom Oralverkehr habe sie erstmals an der Einvernahme vom 29. Oktober 2021 gehört, zu welcher sie den Geschädigten begleitet habe. Der Geschädigte habe sich hinsichtlich der Berührungen immer konstant geäussert. Auch zu der Aussage während der Einvernahme, dass der Beschuldigte versucht habe, ihn im Halbschlaf oral zu befriedigen, habe er im Nachgang nie andere oder widersprüchliche Aussagen gemacht. Geändert habe sich indessen das Thema Unwohlsein.