Anlässlich der ersten Hauptverhandlung vom 21. November 2022, zu welcher der Beschuldigte und der (mittlerweile beim Beschuldigten wohnhafte Geschädigte) nicht erschienen sind (act. 365 und 369), wurde die frühere Beiständin des Geschädigten als Zeugin befragt. Sie gab an, dass der Geschädigte ausserhalb der Einvernahmen Berührungen des Beschuldigten thematisiert habe. Er habe diese als unangenehm empfunden und nicht richtig einordnen können. Die Fachpersonen hätten ihn ermutigt, "Nein" zu sagen oder bei den Fachpersonen Unterstützung zu suchen, falls der Beschuldigte eine Grenze überschreite (act.