Auf Vorhalt der am 24. Februar 2021 gegenüber der Kantonspolizei Zürich geschilderten sexuellen Handlungen des Beschuldigten (mit der Hand über das Bein und über den Intimbereich fahren, Reisverschluss der Hose öffnen und Penis kneten) gab er an, dass er sich daran erinnern könne und dies zutreffend sei (act. 111). Auf die Frage, ob die Geldübergabe direkt mit sexuellen Handlungen verbunden gewesen sei, gab er an, dass er nie etwas habe machen müssen, damit er etwas dafür bekomme. Der Beschuldigte habe einfach die Gelegenheit genutzt. Der letzte Kontakt mit einem sexuellen Übergriff sei ca. im September gewesen am Wohnort des Beschuldigten. Er habe immer Geld erhalten.