auch wolle und brauche. Tatsächlich habe er nur sein Geld gewollt. Mehr als Schwanzlutschen hätte er niemals zugelassen. Er hätte eigentlich gemusst, aber er habe gar nichts zugelassen. Er könne nicht garantieren, ob der Beschuldigte zum Samenerguss gekommen sei. Er achte sich nicht auf seinen Schwanz. Es sei möglich, vermutlich schon. Er selbst habe niemals aktiv sexuelle Handlungen am Beschuldigten vorgenommen. An keinem Mann. Der Beschuldigte habe nie Gewalt angewendet. Der Beschuldigte habe gewusst, dass er sterben würde. Er wisse, das töne brutal. Er sei einiges stärker als der Beschuldigte. Insgesamt habe er ca. Fr. 90'000.00 vom Beschuldigten erhalten. Er wisse, das sei sehr viel.