Er habe wohl auch Geld nur für seine Gesellschaft erhalten. Der Beschuldigte habe gewollt, dass er einen guten Eindruck von ihm erhalte. Er denke, der Beschuldigte sei in ihn verliebt (act. 109). In der Gedankenwelt des Beschuldigten habe dieser ihm Geld gegeben, damit er sich sexuell befriedigen könne. Es bringe nichts, dem Beschuldigten Grenzen zu setzen. Er würde sagen, dass er das doch - 15 -