Der Beschuldigte habe ihn kontaktiert, wenn er seine Gesellschaft gesucht habe. Er wisse, dass es nicht richtig sei, was er (der Geschädigte) gemacht habe. Er wisse, dass der Beschuldigte pädophil sei und dann soll er ihm (dem Geschädigten) "halt geben". Er habe die Situation ausgenutzt, aber der Beschuldigte sei ja ein Pädophiler. Er denke, der Beschuldigte sei pädophil und gehöre ins Gefängnis. Der Beschuldigte habe das Gefühl, dass er (der Geschädigte) ihn mega gern habe. Sein Bezug sei aber nur zum Geld, nicht zur Person (act. 108). Er habe jedes Mal, wenn er nach Geld gefragt habe auch Geld erhalten.