Beim ersten Mal sei er am Schlafen gewesen. Der Beschuldigte sei nochmal zu ihm ans Bett gekommen und habe begonnen, seinen Schwanz zu lutschen. Er sei aufgewacht und habe den Beschuldigten, welcher die Hand an seinem Schwanz gehabt habe, gepackt und habe ihm gesagt, er solle das nie mehr machen. Später habe der Beschuldigte dann behauptet, dass er das ja gerne habe. Er selbst brauche das nicht, das könne seine Freundin machen. Auf Frage nach Anzahl, Ort und Zeitpunkt der sexuellen Handlungen gab der Geschädigte an, er glaube, dass der Beschuldigte maximal vier Mal an seinem Schwanz - 14 -