Der Beschuldigte wolle mit ihm befreundet sein. Wenn sie sich treffen würden, umarme er ihn und küsse ihn auf die Wange. Er wolle das nicht und sage das dem Beschuldigten auch. Der Beschuldigte tue es trotzdem immer wieder. Von ihm aus könne man ihn verhaften, solange er trotzdem Geld erhalte. Der Beschuldigte streiche ihm auch immer wieder mit der Hand über das Bein und sei auch schon mit der Hand über den Intimbereich gefahren. - 13 -