3.3. Die Tatvorwürfe beruhen insbesondere auf den Angaben des Geschädigten gegenüber der Kantonspolizei Zürich vom 24. Februar 2021 (Tatbestandsaufnahme nach Vermisstmeldung des Geschädigten, act. 59 ff.) sowie den Aussagen anlässlich der delegierten Einvernahme vom 29. Oktober 2021 (act. 104 ff.). An der Hauptverhandlung vom 21. November 2022 schilderte die als Zeugin befragte ehemalige Beiständin des Geschädigten zudem, dass der Geschädigte Berührungen durch den Beschuldigten geschildert habe (act. 369 ff.). An der Hauptverhandlung vom 20. März 2023 verneinte der Geschädigte jegliche sexuellen Handlungen des Beschuldigten (act. 436 ff.).