In der Folge sei es zu verschiedenen Treffen gekommen. Der Beschuldigte habe dem Geschädigten auf dessen Wunsch wiederholt Geld gegeben bzw. ca. Fr. 60'000.00 an dessen Vater überwiesen, für ihn ein Konto eröffnet, ihm ca. sechs Handys (einmal mit Abschluss eines Abonnements) sowie einen Hund gekauft (Auss. Besch. vom 29. Oktober 2021 act. 93 ff. und Prot. HV act. 444 ff.; Auss. Geschädigter vom 29. Oktober 2021 act. 106 ff. und Protokoll HV act. 441). Den Akten sind diverse Geldüberweisungen inkl. Buchungstexte zu entnehmen (act. 225 ff.). - 12 -