Er habe selbst bestätigt, dass er den Beschuldigten nur verarsche. Auch die ehemalige Beiständin des Geschädigten habe anlässlich der Hauptverhandlung vom 21. November 2022 angegeben, dass der Geschädigte eine lockere Zunge habe und ihm die Konsequenzen seines Handelns nicht bewusst seien. Sie traue ihm falsche Anschuldigungen zu, wenn er auf jemanden wütend sei. Auch der Geschädigte habe dies unabhängig davon angegeben und Falschaussagen anlässlich der Hauptverhandlung vom 20. März 2023 (act. 442) bestätigt.