Der Geschädigte habe von diesem Konto teilweise Überweisungen an seinen Vater getätigt. Die Geldzahlungen seien jedoch nicht mit irgendeiner konkreten sexuellen Handlung in Verbindung zu bringen. Der Beschuldigte habe den Geschädigten stets nur finanziell unterstützen wollen. Der Vater des Geschädigten sei in diesem Zusammenhang mit Strafbefehl vom 9. Juni 2023 u.a. der Gehilfenschaft zu mehrfachem Betrug sowie des unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfe schuldig befunden und bestraft worden. Auch die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau habe bezüglich der Geldzahlungen des Beschuldigten ein Zusammenwirken zwischen dem Geschädigten und dessen Vater erkannt.