2.2. 2.2.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wirft dem Beschuldigten zusammengefasst vor, dass er im Zeitraum vom 17. November 2020 bis 28. Oktober 2021 mehrfach sexuelle Handlungen am Geschädigten vorgenommen habe (Oralverkehr, Berührungen im Intimbereich etc.). Er habe dem Geschädigten im betreffenden Zeitraum insgesamt Fr. 90'000.00 zukommen lassen. Der Geschädigte habe den Beschuldigten nur wegen des Geldes getroffen und die sexuellen Handlungen geschehen lassen. Der Beschuldigte habe ihm zu verstehen gegeben, dass er ihm ohne sexuelle Handlungen kein Geld mehr geben würde. -9-