1. Der Beschuldigte beantragt einen Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt sowie des Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine Person ohne Führerausweis am 11. Februar 2021. Entsprechend ist das vorinstanzliche Urteil bezüglich der in diesen beiden Punkten erfolgten Schuldsprüche sowie hinsichtlich der Strafhöhe und dem ausgesprochenen Tätigkeitsverbot zu überprüfen. Unangefochten geblieben und damit nachfolgend nicht mehr zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO) ist dagegen der vorinstanzliche Schuldspruch wegen Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine Person ohne Führerausweis am 15. Februar 2021.