3. A._____ sei vom Vorwurf des mehrfachen Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine Person ohne Führerausweis gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. e SVG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 SVG von Schuld und Strafe freizusprechen. 4. A._____ sei des Überlassens eines Motorfahrzeugs an eine Person ohne Führerausweis gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. e SVG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 SVG schuldig zu sprechen und hierfür unter Ansetzung einer minimalen Geldstrafe sowie einer minimalen Busse milde zu bestrafen.