3. 3.1. Nachdem dem Beschuldigten das schriftlich begründete vorinstanzliche Urteil am 9. August 2023 zugestellt worden war, erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 28. August 2023 die Berufung und beantragte: "1. Das einzelrichterliche Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 20. März 2023 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. A._____ sei vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt gemäss Art. 196 StGB von Schuld und Strafe freizusprechen. -7-