6. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'500.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'400.00 c) andere Auslagen Fr. 499.40 Total Fr. 3'399.40 Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c im Gesamtbetrag von Fr. 3'399.40 auferlegt. 7. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber." 2.4. Mit Eingabe vom 31. März 2023 meldete der Beschuldigte die Berufung an.