"1. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt gemäss Art. 196 StGB von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Der Beschuldigte sei des mehrfachen Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine Person ohne Führerausweis gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. e SVG i.V.m. Art. 10 Abs.2 SVG von Schuld und Strafe freizusprechen. -5-