2. 2.1. Am 21. November 2022 fand vor dem Bezirksgericht Aarau die erste Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher die ehemalige Beiständin von B._____ (nachfolgend Geschädigter) in Anwesenheit des Verteidigers als Zeugin befragt wurde. Der Beschuldigte sowie der als Zeuge vorgeladene Geschädigte erschienen nicht zur Hauptverhandlung. 2.2. Am 20. März 2023 wurde die zweite Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Aarau mit Befragung des Beschuldigten sowie des Geschädigten als Zeuge durchgeführt. Der Beschuldigte stellte die folgenden Anträge: