Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je Fr. 190.00, Probezeit 2 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 8'500.00 (ersatzweise 45 Tage Freiheitsstrafe). 1.3. Mit Eingabe vom 28. Februar 2022 erhob der Beschuldigte Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.4. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau überwies den Strafbefehl am 18. Juli 2022 als Anklageschrift an das Bezirksgericht Aarau zur Durchführung des Hauptverfahrens.