durch die Kantonspolizei Aargau angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Dabei konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte das Fahrzeug B._____ in V._____ beim W._____ überlassen hatte, obwohl er wusste, dass dieser nicht über einen Führerausweis verfügte und somit nicht zum Führen eines Motorfahrzeuges berechtigt war. Im Wissen darum, dass B._____ nicht über einen Führerausweis verfügte, überliess der Beschuldigte ihm den oben genannten Personenwagen zudem bereits am 11. Februar 2021."