__ benötigte um von Griechenland nach Hause kommen zu können, da er einen Brand verursacht hatte. Insgesamt erhielt B._____ vom Beschuldigten im obgenannten Zeitraum ca. Fr. 90'000.00. Letztmals fragte B._____ den Beschuldigten am 28. Oktober 2021 nach Fr. 250.00 fürs Essen und erhielt das Geld. 2. Mehrfaches Überlassen eines Motorfahrzeuges an eine Person ohne Führerausweis (Art. 95 Abs. 1 lit. e SVG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 SVG) Der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, ein Motorfahrzeug einer Person überlassen, die nicht im Besitze des erforderlichen Führerausweises ist.