Der Beschuldigte hat durch eine arglistige Täuschung – mittels einer falschen Schadenmeldung an die H._____ AG vom 15. September 2018 – erwirkt, dass ihm unrechtmässig eine Versicherungszahlung in der Höhe von Fr. 3'400.00 ausbezahlt wurde. Es handelt sich dabei nicht um eine besonders hohe Deliktsumme, so dass der monetäre Taterfolg in Relation zum weiten Strafrahmen von fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe als leicht bezeichnet werden kann.