__ an der QQ-Strasse in Z._____ verrichtet hat, die zu einem Schaden an der Fassade des Gebäudes geführt haben sollen. Auszugehen ist vielmehr von folgendem Sachverhalt: Im Wissen darum, dass die H._____ AG nicht jeden Schadenfall vor Ort überprüfen wird, hat der Beschuldigte einen fiktiven Schaden an besagter Adresse angegeben, um damit die H._____ AG zu täuschen und so eine Schadenssumme in der Höhe von Fr. 4'860.00 erhältlich machen zu können. Die H._____ AG hat die vermeintliche Schadenssumme aufgrund des durchgeführten Augenscheins jedoch nicht auf das Konto des Beschuldigten überwiesen.