wohnhaft ist bzw. war. Zudem wurde von der Anwohnerin bestätigt, dass die Firma des Beschuldigten (N._____ GmbH) ihr zwar Malerarbeiten offeriert habe, schlussendlich jedoch gar nie Arbeiten an der Fassade dieses Hauses ausgeführt habe, sondern diese vielmehr von einem anderen Malergeschäft durchgeführt worden seien (act. 174). Die Aussage - 13 - dieser Anwohnerin deckt sich denn auch mehrheitlich mit der aktenkundigen Rechnung von O._____, Malergeschäft, vom 29. August 2019, welche die angefallenen Kosten für eine Fassadenrenovation an einem Einfamilienhaus an dieser Strasse in Z._____ explizit auflistet (act. 191 f.).