4.4. Mit Schadenmeldung vom 24. Oktober 2019 reichte der Beschuldigte zwei Bilder ein, welche den mutmasslich verursachten Schaden an der Fassade zeigen sollten (act. 158 f.). Angeblich sei – so der Beschuldigte in seiner Schadenmeldung – beim Abbau des Gerüsts eine Stange an die Fassade gestossen, wodurch Schäden an derselben entstanden seien (act. 154). Anhand der eingereichten Fotos (act. 158 f.) hat die H._____ AG die Erstattung eines Minderwerts in Betracht gezogen (act. 160). Der Beschuldigte gab (mehrmals) an, dass dies keine Option für seine mutmassliche Kundin F._____ darstelle und er die ganze Fassade neu machen müsse (act. 160, 167, 169).