3.3.2. Der Beschuldigte hat mit Schadenmeldung vom 15. September 2018 einen Schaden an einer Hausfassade in Y._____ geltend gemacht. Ausweislich der Akten ist aber erstellt, dass das Gebäude auf dem Schadensfoto des Beschuldigten (Giebeldach mit weissem Verputz; act. 151) nicht mit jenem identisch ist, welches an der vom Beschuldigten angegebenen Adresse anlässlich des von der H._____ AG durchgeführten Augenscheins angetroffen wurde (Sichtbacksteine ohne Giebeldach; act. 179).