3.3. 3.3.1. Der Beschuldigte bringt mit Berufung vor, keine Versicherung betrogen und die Arbeiten an besagter Adresse effektiv ausgeführt zu haben. Aufgrund eines administrativen Fehlers sei der Versicherung jedoch die falsche Adresse übermittelt worden (Berufungsbegründung S. 1). - 10 -