1. Mit Berufung beantragt der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf des Betrugs nach Art. 146 Abs. 1 StGB (Anklagesachverhalt 2) sowie vom Vorwurf des versuchten Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB (Anklagesachverhalt 3), womit das vorinstanzliche Urteil diesbezüglich zu überprüfen ist (Art. 404 Abs. 1 StPO). Der Schuldspruch wegen Verletzung der Verkehrsregeln nach Art. 31 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und 3 VRV sowie die Freisprüche vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung und der Drohung gemäss Dispositivziffer 1 sind unangefochten geblieben. -8-