3.4. Der Beschuldigte begründete mit Eingabe vom 27. Oktober 2023 seine Berufung und hielt am gestellten Berufungsantrag fest. 3.5. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte mit Berufungsantwort vom 3. November 2023 unter Verweis auf die Erwägungen des angefochtenen Urteils die Abweisung der Berufung unter Kostenfolge. Das Obergericht zieht in Erwägung: