"Es seien Ziff. B und C, des Urteils des Bezirksgerichtes Bremgarten, Strafgericht, vom 19. Januar 2023 aufzuheben." 3.2. Mit Eingabe vom 31. August 2023 teilte die Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten mit, dass sie darauf verzichte, einen Nichteintretensantrag zu stellen bzw. die Anschlussberufung zu erklären. 3.3. Mit Verfügung vom 10. Oktober 2023 stellte der Verfahrensleiter fest, dass der bisherige Privatkläger, I._____, im Berufungsverfahren nicht mehr als Partei teilnimmt und ordnete im Einvernehmen der Parteien das schriftliche Berufungsverfahren an.