Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten zu 3/5 auferlegt, somit insgesamt Fr. 1'677.60. Die restlichen Verfahrenskosten (2/5 der Verfahrenskosten) werden auf die Staatskasse genommen. 6. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 2.3. Gegen das ihm am 1. Februar 2023 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 10. Februar 2023 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 7. August 2023 zugestellt. -7- 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 18. August 2023 erklärte der Beschuldigte die Berufung und stellte folgenden Antrag: