- Strafbefehlsgebühr CHF 1'200.00 - Polizeikosten CHF 25.00 - Auslagen CHF 14.00 Rechnungsbetrag CHF 2'739.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Die Schadenersatzforderung folgender Zivilpartei wird auf den Zivilweg verwiesen: H._____ AG QT._____ 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.''