Gleichentags wurde wie folgt geantwortet: "Ich bin zur Zeit im Ausland. Schreiben Sie mir doch bitte, was Sie wissen möchten. Besten Dank. F._____.". Am 16. Dezember 2019 wurde an genannter Örtlichkeit in Z._____ ein Augenschein durch die Zivilund Strafklägerin vorgenommen. Vor Ort konnte der Mitarbeiter der H._____ AG mit der Bewohnerin der Liegenschaft sprechen, welche angab, dass der Beschuldigte zwar eine Offerte für Fassadenarbeiten eingereicht, den Auftrag jedoch nicht bekommen habe. Ihr sei kein Schaden an der Gebäudefassade bekannt. Zudem würde an dieser Adresse keine Frau namens F._____ wohnen.