Nachdem jedoch das Gerüst entfernt worden sei, habe man die Flecken immer noch gesehen. Dazu reichte der Beschuldigte am 18. September 2018 einen Kostenvoranschlag in der Höhe von CHF 3'600.00 ein. Am 1. Oktober 2018 übermittelte der Beschuldigte der Zivil- und Strafklägerin die Rechnung sowie das Schadenfoto, auf welchem ein Gebäude mit weisser Fassade und Giebeldach ersichtlich war. In der Folge überwies die Zivil- und Strafklägerin dem Beschuldigten am 3. Oktober 2018 den geforderten Betrag in der Höhe von CHF 3'600.00 abzüglich CHF 200.00 Selbstbehalt auf sein Konto bei der C._____.