5.2. 5.2.1. Des Weiteren ist die Äusserung "falls da met de Lutstärchi so wiitergod, hemmer i Zuekunft toti Hönd i de Gärte" denn auch ohne Weiteres geeignet, einen vernünftigen Menschen mit einigermassen normaler psychischer Belastung in Angst und Schrecken zu versetzen. Gestützt auf die gemachte Aussage von B._____ anlässlich der delegierten Einvernahme, bei welcher er ausführte, aufgrund der Äusserung des Beschuldigten ein "mulmiges Gefühl" gehabt zu haben (act. 32 Ziff. 13) sowie auf die Aussagen, dass er den Beschuldigten nicht gut kenne, wodurch er sich noch mehr bedroht gefühlt und gar Angst verspürt habe (act. 32 Ziff. 13 und 15;