4. 4.1. Gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt. B._____ hat am 30. Mai 2022 und damit fristgemäss Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen Drohung erstattet (act. 16).