3. Die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen." Überdies stellte er folgenden Beweisantrag: "Es sei ein Amtsbericht zu polizeilichen Vorgängen über den Strafkläger B._____ einzuholen, der sich zu dessen Verhalten bei der Hundehaltung, insbesondere Missachtung der Leinenpflicht bzw. Widerhandlung gegen die Jagdverordnung, äussert." 3.2. Mit Schreiben vom 31. August 2023 teilte die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten mit, dass sie darauf verzichte, einen Nichteintretensantrag zu stellen bzw. Anschlussberufung zu erklären.