"1. Das Urteil des Bezirksgericht Bremgarten vom 18. Januar 2023 sei aufzuheben und sei wie folgt neu zu entscheiden: 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Dem Beschuldigten wird eine Parteikostenentschädigung von Fr. 3'951.90 inkl. MwSt. für seine anwaltliche Vertretung im erstinstanzlichen Strafverfahren zugesprochen. 3. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 2. Dem Beschuldigten sei eine angemessene Parteikostenentschädigung für seine Vertretung im Berufungsverfahren zuzusprechen.