4. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 600.00 Gerichtsgebühr Fr. 800.00 andere Auslagen Fr. 36.00 Total Fr. 1'436.00 Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten auferlegt, somit insgesamt Fr. 1'436.00. -4- 5. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 6. Dem Strafkläger wird keine Parteientschädigung zugesprochen."