1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 9. September 2022 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen am 4. Oktober 2022 samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Bremgarten. 2. 2.1. Am 18. Januar 2023 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten statt. Dieser erkannte gleichentags: "1. Der Beschuldigte wird der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen.