2. Einer Busse von CHF 100.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 600.00 - Polizeikosten CHF 21.00 -3- Rechnungsbetrag CHF 721.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Dar Urteil wird im Strafregister eingetragen."