- 1x Grüngutkübel mit Deckel; - 1x Tupperwarebehälter; - 2x Plastiksäcke ([…]); - 1x Digitalwaage; - diverse Druckverschlussbeutel. Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils bei der Vorinstanz herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. - 15 - 4.2. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - 11 Minigrips mit total 48.7 Gramm Marihuana (1x 3.8 Gramm, 1x 4.3 Gramm, 4x 4.4 Gramm, 2x 4.5 Gramm, 2x 4.6 Gramm, 1x 4.8 Gramm); - 1 Gramm Marihuana-Gemisch. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.