Auch scheint der Beschuldigte nicht sehr sparsam zu leben, geht er doch auch in den Ausgang in verschiedene Klubs oder in die Ferien, wofür er sich einen Lohnvorschuss habe holen müssen (Protokoll, S. 3, S. 5). Er hat auch weder ein verkehrspsychologisches noch ein verkehrsmedizinisches Gutachten aufzugleisen versucht, um dem Obergericht – angesichts der zahlreichen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz infolge mangelnder Fahreignung, teilweise aufgrund von Drogen- sowie Alkoholkonsum – seinen ernsthaften Willen für eine tatsächliche Veränderung aufzuzeigen.