Der vom Beschuldigten beabsichtigte Schuldenabbau ist zwar grundsätzlich positiv zu werten, allerdings erfolgt ein solcher angesichts des Wegs über die Zwangsvollstreckung offensichtlich nicht ohne weiteres freiwillig. Auch scheint der Beschuldigte nicht sehr sparsam zu leben, geht er doch auch in den Ausgang in verschiedene Klubs oder in die Ferien, wofür er sich einen Lohnvorschuss habe holen müssen (Protokoll, S. 3, S. 5).